Hausordnung


Die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung erlassene Schulordnung wird durch die im Folgenden angeführte Hausordnung ergänzt. Diese soll einen ordnungsgemäßen und problemlosen Ablauf des Schulalltags ermöglichen.

Betreten und Verlassen der Schule

  • Ab 7.15 Uhr erfolgt die Ausgabe der Klassenschlüssel durch den Schulwart. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auch die Klassen betreten werden. Nach Ende des Vormittagsunterrichts sind diese zu versperren und die Klassenschlüssel ausnahmslos in den Briefkasten beim Schulwart einzuwerfen.
    Ab 7.30 Uhr beginnt die Beaufsichtigung durch die Lehrkräfte. Schülerinnen und Schüler, die unterrichtsfrei haben, dürfen sich nach dem Beginn der Unterrichtsstunde nur im Pausenbereich beim Buffet aufhalten.
    Das Schulgebäude wird um 18.00 Uhr versperrt.
  • Zu Beginn der Unterrichtsstunde suchen die Schülerinnen und Schüler ihre Klassen auf oder versammeln sich geschlossen an dem von der Lehrkraft der folgenden Stunde vereinbarten Treffpunkt. Das Verweilen auf den Gängen und Stiegen oder vor den Klassenräumen ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Als Aufenthaltsraum dient der Pausenbereich beim Buffet.
  • Das Verlassen des Schulareals in den Pausen und Freistunden ist nicht erlaubt. Bei trockenem Wetter steht den Schülerinnen und Schüler in den Pausen der Innenhof zur Verfügung.
  • Die Zufahrt auf das Schulgelände mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nur für Personen mit Berechtigungskarte der Schule erlaubt.
  • Fahrräder und Scooter dürfen nur an der Südseite des Schulgebäudes bei den Stellplätzen abgestellt werden. Für Skateboards und einspurige Fahrzeuge sind die Abstellbereiche beiderseits des Haupteingangs zu verwenden. Da dieser Platz frei zugänglich ist, übernimmt die Schule bei Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung keine Haftung. Im Schulgebäude dürfen weder Scooter noch Skateboards aufbewahrt werden.
  • Sonderunterrichtsräume und fremde Klassenräume dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.

Verhalten in der Schule

  • Vor dem Verlassen des Klassenraums nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Sessel auf die Tische zu stellen sowie die Fenster und Rollläden zu schließen. Des Weiteren ist das Licht abzudrehen und der Raum zu versperren.
  • Wird der Klassenraum während des Vormittags- oder Nachmittagsunterrichts verlassen (wenn z. B. in einen Sonderunterrichtsraum gewechselt wird), ist das Licht abzudrehen und dieser zu versperren.
  • Das Rauchen ist sowohl im Schulgebäude als auch auf dem gesamten Schulareal verboten.
  • Poster, Plakate und Bilder dürfen in den Klassenräumen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Klassenvorständin / den Klassenvorstand befestigt werden.
  • Bei mutwilligen und böswilligen Beschädigungen kommt der/die Verursacher:in für den entstandenen Schaden auf.
  • Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von den Schülerinnen und Schüler nicht in die Schule mitgenommen werden. Die Lehrkräfte sind berechtigt, den Schülerinnen und Schüler solche Gegenstände abzunehmen. Diese werden nur an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben.
  • Abfälle sind zu trennen und in die jeweiligen Behälter zu entsorgen. Das gesamte Schulgebäude und auch das Schulareal sind rein zu halten.
  • Mobiltelefone sind während des Unterrichts auszuschalten und in den Schultaschen zu verwahren. Für alle schulbezogenen Aktivitäten gilt: Fotografieren oder Filmen ist Schülerinnen und Schüler nur nach Genehmigung durch die Lehrkraft und mit dem Einverständnis der abgebildeten bzw. gefilmten Personen erlaubt. Das Datenschutzgesetz ist einzuhalten. Im Schulnetz darf ausnahmslos nur der eigene Account zum Login verwendet werden.

Aufgaben der Klassenordnerinnen und Klassenordner

  • Die besonderen Aufgaben der Klassenordnerinnen und Klassenordner werden nach den jeweiligen Erfordernissen von der Klassenvorständin / dem Klassenvorstand  festgelegt

Heizsaison

  • Die Regelungen in der Heizsaison werden durch die Schulleitung gesondert bekannt gegeben.