Öffnungszeiten

Montag: 9:35-11:25, 13:10-14:10
Dienstag: 7:20-7:40, 12:20-13:40
Mittwoch: 7:20-7:40, 10:25-10:35, 12:20-14:10
Donnerstag: 10:25-11:25, 13:10-13:40
Freitag: 7:20-7:40, 10:25-12:20

 

Informationssuche

im Internet

in der Schule

  • Buchklub (Buchtipps, Internetreisen und vieles mehr..)

 

Bibliotheksordnung

  1. Die Bibliotheksordnung ist ein Teil der Hausordnung. Mit der Inanspruchnahme der Bibliothek unterwirft sich jeder Benützer automatisch diesen Richtlinien(-oder er verzichtet auf die Benützung der Bibliothek).
  2. Die Bibliothek ist eine FREIHANDBIBLIOTHEK - d.h., alle im Bibliotheksraum aufgestellten Bücher können dort benützt werden, sind aber verlässlich wieder auf den Platz zurückzustellen, von dem sie genommen worden sind. Sie kann außerdem als Lese- und Arbeitsraum, insbesonders für projektorientierten Unterricht, benutzt werden.
  3. Ein eigens für Schüler installierter Computer samt Internetanschluss kann zur Literatursuche benützt werden.
  4. Die Bibliothek ist auch eine LEIHBIBLIOTHEK - d.h., ein Großteil des Buchbestandes kann von Schüler/innen und Lehrer/innen der Schule entlehnt werden.
  5. Hinweise zur Entlehnung:
    1. Schüler/innen können nur mit ihrem für das jeweilige Schuljahr durch einen Barcode-Aufkleber gekennzeichneten Bibliotheksausweis entlehnen.
    2. Entlehnungen sind kostenlos. Bei Überschreiten der Entlehnfrist erwartet sie Schulgemeinschaft jedoch einen finanziellen Beitrag zugunsten der Bibliothek (1€ pro Buch und Woche).
    3. Jede(r) Schüler/in kann gleichzeitig drei Bücher entlehnen. Die Entlehnfrist für Bücher beträgt zwei Wochen (für Zeitschriften und andere Medien ebenfalls). Ausnahmen kann der Bibliothekar in begründeten Fällen gewähren.
    4. Eine Verlängerung innerhalb dieses Zeitraumes ist unter Vorweis des Buches möglich, ebenso Reservierungen. Ein reserviertes Buch kann nicht mehr verlängert werden.
    5. Die Weitergabe entlehnter Bücher an Dritte ist nicht gestattet.
    6. Nachschlagewerke und Ähnliches gehören zum Präsenzbestand und sind ebenso wie antiquarische Bücher nicht entlehnbar.
  6. Während der ÖFFNUNGSZEITEN ist der Schulbibliothekar anwesend und sind Entlehnungen möglich.
  7. Dem Bibliothekar obliegt es, im Sinne der Schülermitverwaltung eingeschulten BIBLIOTHEKSHELFER/INNEN bestimmte Aufgaben zu übertragen.
  8. Außerhalb der Öffnungszeiten kann die Bibliothek unter AUFSICHT einer verantwortlichen Lehrperson benützt werden.
  9. Vervielfältigungen aus Druckwerken sind für den privaten Bedarf am Schülerkopierer gestattet (auch aus nicht entlehnbaren Druckwerken, wenn der Bibliothekar eine kurzfristige Entlehnung gestattet), jedoch haftet der Bibliotheksbenützer für alle Folgen, die sich aus eventuellen Übertretungen der gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Dies gilt sinngemäß auch für die Benützung entlehnter Bild- und Tonträger.
  10. Der Zeitwert verloren gegangener oder beschädigter Bücher ist nach Absprache mit dem Bibliothekar zu ersetzen. Eintragungen und Unterstreichungen in entlehnten Büchern sind strengstens untersagt und gelten als Schäden, die ersetzt werden müssen.
  11. Bei der Benützung der Bibliothek muss auf eine ruhige Arbeitsatmosphäre geachtet werden. Die Bibliothek nicht mit Schuhen betreten. Überkleider, Mopedhelme und Taschen können aus Platzgründen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Bitte, diese bei der Kleiderabgabe am Gang vor der Bibliothek deponieren. Speisen und Getränke dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. ORDNUNG UND SAUBERKEIT TRAGEN ZUM WOHLBEFINDEN BEI - bitte, darauf besonders beim Verlassen der Lese- und Arbeitsplätze achten!